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Pressemitteilung vom 08.07.2016

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Haus & Grund begrüßt Entscheidung pro Mieterstrom

Weitere Vereinfachungen müssen folgen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Bundestages für eine bessere Versorgung von vermieteten Wohngebäuden mit grünem Strom. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit es in Zukunft mehr Solarstromanlagen auf Mietshäusern gibt. Jetzt müssen weitere Schritte folgen, um bürokratische Hemmnisse für private Vermieter zu reduzieren“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass Strom, der mittels einer Solaranlage auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt wird, von den Mietern genutzt werden kann, ohne dass die volle Ökostromumlage zu zahlen ist. Möchte ein privater Vermieter diesen grünen Strom an seine Mieter verkaufen, muss er jedoch weiterhin ein Gewerbe anmelden, mit einzelnen Mietern Stromlieferverträge abschließen und Vereinbarungen mit den Netzbetreibern und Energieversorgern schließen.

Diese Hemmnisse ließen sich laut Haus & Grund mit einer Stromkostenverordnung beseitigen. Dann könnten Vermieter die Stromkosten – vergleichbar der Wärme über die Heizkostenverordnung – als Betriebskosten abrechnen. „Damit würden sich Investitionen in eine lokale grüne Stromversorgung bestehender Mehrfamilienhäuser eher lohnen und die Mieter profitierten von stabilen und günstigen Strompreisen“, fasste Warnecke die Vorteile einer Stromkostenverordnung zusammen.

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