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Pressemitteilung vom 26.05.2020

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WEG-Reform: Aktueller Entwurf darf nicht das letzte Wort sein

Wohnungseigentümer müssen stets die Kontrolle über ihr Eigentum haben können

Vor der morgigen Anhörung im Deutschen Bundestag begrüßte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die anstehende Reform des Wohnungseigentumsrechts im Grundsatz. „Das WEG-Recht soll und muss einfacher sowie transparenter werden. Das ist sinnvoll und richtig. Allerdings dürfen dabei nicht einzelne Eigentümer das Nachsehen haben“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Aus Sicht des Verbandes darf den Wohnungseigentümern nicht die Kontrolle über ihr Eigentum entzogen werden. „Die Eigentümer müssen insbesondere über alle Vorgänge, die mit hohen finanziellen Verpflichtungen einhergehen, informiert sein. Zudem sollte es selbstverständlich sein, dass mehrheitlich nicht gewollte Entscheidungen des Verwalters verhindert werden können. Hier muss der Bundestag dringend nachsteuern“, forderte Warnecke.

Er kritisierte ebenso die nicht hinreichend geglückte Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht. „Rund fünf Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland werden vermietet. In vielen Situationen wird es wohl leider dabei bleiben, dass vermietende Eigentümer ihre Pflichten als Wohnungseigentümer nicht erfüllen können, ohne die Rechte des Mieters zu verletzen“, beklagte Warnecke. Er schlug vor, endlich gesetzlich zu regeln, dass ein Wohnungseigentümer seinem Mieter nicht mehr Rechte einräumen muss als ihm selbst als Wohnungseigentümer zustehen.

Haus & Grund begrüßt schließlich, dass bauliche Veränderungen in einer WEG vereinfacht werden sollen. Damit jedoch nicht wenige Eigentümer teure Modernisierungen beschließen können, die alle Eigentümer bezahlen müssen, regt der Verband alternative Vorgaben für entsprechende Beschlüsse an. Modernisierende Maßnahmen, deren Kosten alle zu tragen hätten, sollten von mindestens 50 Prozent der bei der Abstimmung anwesenden Eigentümer, die zugleich mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile verkörpern, beschlossen werden müssen.

» Stellungnahme

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