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Pressemitteilung vom 31.08.2020

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Mieten in Corona-Zeiten: Nach Kündigungsmoratorium keine Verschärfung der Lage

Private und staatliche Unterstützung wirken

Die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt hat sich nach dem Auslaufen des Kündigungsmoratoriums nicht verschärft. Das berichtete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin unter Berufung auf Mieter- und Vermieterbefragungen durch das Meinungsforschungsunternehmen Civey. „Staatliche Unterstützungsmaßnahmen, wie das Kurzarbeitergeld und der vereinfachte Bezug von Wohngeld, wirken. Hinzu kommt, dass viele Mieter und Vermieter individuelle Lösungen finden, um finanzielle Engpässe in der Corona-Zeit überbrücken zu können“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Befund.

Vor dem Ende des Kündigungsmoratoriums Ende Juni sagten 87 Prozent der Vermieter, sie hätten keine coronabedingten Mietausfälle zu beklagen. Heute sind es knapp 90 Prozent. Auf Seiten der Mieter gaben Ende Juni gut 4 Prozent an, coronabedingt ihre Miete nicht zahlen zu können. Heute sind es 5,7 Prozent. Auch während der zwei Monate gab es keine signifikanten Abweichungen von diesen Werten. „Wir haben früh darauf hingewiesen, dass dieses Moratorium nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv war. Bei der Wohnraumvermietung hätten Kündigungen auch ohne Moratorium keine Rolle gespielt. Allein große Unternehmen haben diese Regelung missbraucht, um Mietzahlungen für ihre Gewerberäume einzustellen“, stellte Warnecke fest.

Im vergangenen März hatte der Deutsche Bundestag ein dreimonatiges Kündigungsmoratorium beschlossen. Mietern konnte in dieser Zeit nicht gekündigt werden, wenn sie aufgrund coronabedingter Einkommenseinbußen die Miete nicht oder nicht vollständig zahlen konnten. Warnecke erinnerte die Politik daran, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen von Privatpersonen angeboten werden: „Diese Vermieter sind entweder Rentner und auf die Mietzahlungen für ihren Lebensunterhalt angewiesen oder sie sind in ihrem Hauptberuf beispielsweise als Handwerker oder Gastronom von coronabedingten Umsatzeinbußen betroffen. Hier darf der Bundestag nicht noch einmal den Weg für weitere Einkommenseinbußen ebnen.“

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